Worin besteht der Unterschied zwischen Klinischen Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen, Psychiater:innen und Lebens- und Sozialberater:innen? (Stand 2026)
Klinische Psycholog:innen verfügen über ein abgeschlossenes Psychologiestudium (Masterstudium bzw. Diplomstudium) sowie über eine umfangreiche postgraduelle Ausbildung. Diese umfasst neben einer vertieften theoretischen Qualifikation auch eine praktische Ausbildung im Ausmaß von rund 2.100 Stunden.
Klinische Psycholog:innen arbeiten methodenübergreifend und wissenschaftlich fundiert. Sie führen klinisch-psychologische Diagnostik durch, behandeln psychische Erkrankungen und beraten darüber hinaus auch bei nicht krankheitswertigen psychischen Belastungen. Die klinisch-psychologische Behandlung ist rechtlich als eigenständige medizinische Leistung anerkannt.
Psychotherapeut:innen absolvieren eine gesetzlich geregelte Ausbildung, die aus einem allgemeinen und einem fachspezifischen Teil besteht. Ein universitärer Abschluss ist nicht zwingend erforderlich. Psychotherapeut:innen diagnostizieren und behandeln psychische Erkrankungen, sind dabei jedoch jeweils auf ein bestimmtes psychotherapeutisches Verfahren spezialisiert (z. B. Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, systemische Therapie).
Im Unterschied dazu sind Klinische Psycholog:innen nicht an eine einzelne Methode gebunden und können verschiedene wissenschaftlich fundierte Ansätze flexibel kombinieren.
Psychiater:innen haben ein sechsjähriges Medizinstudium sowie eine anschließende Facharztausbildung für Psychiatrie absolviert. Sie diagnostizieren und behandeln psychische Erkrankungen und sind zusätzlich befugt, Medikamente zu verschreiben sowie körpermedizinische Abklärungen durchzuführen.
Lebens- und Sozialberater:innen absolvieren einen beruflichen Lehrgang mit Befähigungsprüfung. Für diese Ausbildung ist weder eine Matura noch ein universitäres Studium zwingend erforderlich. Lebens- und Sozialberater:innen begleiten und beraten psychisch gesunde Menschen bei persönlichen, beruflichen oder sozialen Fragestellungen. Sie sind nicht berechtigt, psychische Erkrankungen zu diagnostizieren oder zu behandeln. Ergibt sich im Rahmen der Beratung der Verdacht auf eine psychische Störung, erfolgt eine Weiterverweisung an Klinische Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen oder Psychiater:innen.