Klinisch-Psychologische Behandlung / Beratung
€ 110,- pro Einheit (von der MwSt. befreit)
Eine Einheit umfasst 60 Minuten: 50 Minuten Gesprächszeit und 10 Minuten für Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation.
Das Erstgespräch dauert ebenfalls 50 Minuten und zählt als reguläre Behandlungseinheit.
Online-Sitzungen zählen als reguläre Therapieeinheit.
Telefonische Notfallgespräche mit bestehenden Patient:innen werden, je nach Dauer, als halbe oder ganze Therapieeinheit verrechnet.
Absageregelung: Bitte beachten Sie, dass bei Terminabsagen, die später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ein Ausfallhonorar in Höhe von € 110,- verrechnet wird.
Die Honorarnote erhalten Sie jeweils am Ende des Monats. Der Betrag kann anschließend bequem per Überweisung beglichen werden.
Für klinisch-psychologische Behandlung ist seit dem 01.01.2024 ein Kostenzuschuss durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich. Das heißt: Sie bezahlen die Einheiten zunächst selbst und können die Honorarnote anschließend bei Ihrem Sozialversicherungsträger zur teilweisen Rückerstattung einreichen. Darüber hinaus können Sie je nach Vertrag auch eine Rückerstattung durch eine private Krankenversicherung erhalten.
Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung zwischen der ersten und zweiten Einheit. Nach den ersten 10 Einheiten ist – je nach Sozialversicherung – für weitere Einheiten ein weiterer Antrag bzw. eine Bewilligung erforderlich.
Die Ausgaben für psychologische Behandlung können zudem unter bestimmten Voraussetzungen als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastung) in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden.